Unfallgutachten im Raum Saarpfalz-Kreis & darüber hinaus

Schadengutachten nach einem Unfall:

 

Falls Sie in einen unverschuldeten Autounfall verwickelt wurden, haben Sie das gesetzliche Recht einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen Ihrer Wahl einzuschalten. Überlassen Sie die Schadensregulierung nicht der gegnerischen Versicherung, deren Ziel ist es oft den Schaden kleinzurechnen. Deswegen bieten wir Ihnen professionelle Hilfe bei der unabhängigen Berechnung der Schadenshöhe. Bei Reparaturkosten über 750,– € sollten Sie die Schadenshöhe immer durch einen freien Sachverständigen feststellen lassen. Das gilt auch, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges übersteigen, dem sogenannten Totalschaden. 

 

Ihre Vorteile im Schadensfall:

  • Kostenlos für Sie: Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Versicherung des Schädigers die vollen Gutachterkosten.

  • Flexibler Vor-Ort-Service: Wir kommen direkt zu Ihnen nach Hause, an den Unfallort oder in Ihre Wunschwerkstatt.

  • Direkte Abrechnung: Auf Wunsch rechnen wir direkt mit der Versicherung ab, damit Sie keinen bürokratischen Stress haben.

Nach der telefonischen Terminvereinbarung kommen wir zu Ihnen, begutachten Ihr Fahrzeug und beraten Sie gegebenenfalls. Danach schicken wir Ihnen zeitnah eine Kopie des fertigen Gutachtens. Die Begutachtung kann auch an Wochenenden oder Feiertagen stattfinden.

 

Rufen Sie uns jederzeit für ein Beratungsgespräch an: +49 173 3256111

 

Noch Ausführlichere Informationen erhalten Sie auf der Seite: Unfall, Was Tun?

 

Spezielle Informationen zu Kurzgutachten:

 

Ein Kurzgutachten ist eine kompakte Form des Schadengutachtens, die speziell für sogenannte Bagatellschäden (Schäden unterhalb der 750,-€ Grenze liegen) existiert. Bei kleinen Parkremplern oder Lackkratzern weigern sich Versicherungen oft, die hohen Kosten für ein vollständiges Gutachten zu übernehmen. Ein Kurzgutachten bietet dann dennoch Rechtssicherheit, Dokumentation und Kosteneffizienz. Es werden im Vergleich zum Vollgutachten keine Wertminderung, Restwert oder Nutzungsausfallszeit berechnet.